für Dienstleistungen der Firma

(Dienstleistungsvertrag)

Kids-Express

Ludwigsthaler Str.1

Tel.: 06841-9595395

Mail: support@kids-express.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der

Dienstleistungsfirma Kids-Express– nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem

Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden

dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der

Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch

innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,

individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt

und wird nicht begründet.

2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst

Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags

oder Auftragsangebots, sowie der Bestätigung des Angebotes auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande. Mündliche Bestätigungen sind bindend.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im

Dienstleistungsvertrag sowie im Angebotsschreiben beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Der Vertrag kann nicht gekündigt werden. Ein Widerruf innerhalb 14 Tage nach Vertragsschluss ist möglich. Dies gilt nicht wenn der Termin sich innerhalb der folgenden 2 Wochen befindet.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird bei Stornierung 50% des Betrags fällig bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin, 75 % des Betrages bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin, sowie 100 % innerhalb 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin.

4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese

findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind bar nach dem Veranstaltungstermin zu begleichen, in Ausnahmefällen ist eine Rechnungsstellung möglich. Hier ist sind Zahlungen innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein

Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der

Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der

Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des

Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich im Sinne der Kleinunternehmerregelgung, § 19 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), ohne ausgewiesene 19% Mehrwertsteuer.

5. Leistungsumfang

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert

aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag..

5.2 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige

Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten

verfügt.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der

Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften

oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für

beide Parteien zu gewährleisten.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach

deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers

Stillschweigen zu bewahren.

7. Haftung

7.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den

gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des

Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der

Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das

Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben

Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der

Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen

vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung

wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8. Gerichtsstand

8.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

8.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:

ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.

9. Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb

einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils

unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die

den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den

übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.